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   BVerwG, 29.05.2007 - 3 B 91.06   

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https://dejure.org/2007,14649
BVerwG, 29.05.2007 - 3 B 91.06 (https://dejure.org/2007,14649)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2007 - 3 B 91.06 (https://dejure.org/2007,14649)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 3 B 91.06 (https://dejure.org/2007,14649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) wegen des verfolgungsbedingten Abbruchs eines Studiums; Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz bei fehlender Berücksichtigung eines wesentlichen Sachvortrags einschließlich ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 3 B 91.06
    Allerdings kommt eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) als Verfahrensfehler in Betracht, wenn die tatsächliche Würdigung von Indizien auf einem Verstoß gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 9 B 40.01

    Anforderungen an die Einlegung einer Divergenzrüge - Erstrecken der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2007 - 3 B 91.06
    Ein Verfahrensmangel im Sinne der genannten Vorschrift ist ein Verstoß gegen eine Norm, die den äußeren Verfahrensablauf, also den Weg zum Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses, nicht jedoch dessen Inhalt und den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung betrifft (Beschluss vom 11. Januar 2001 - BVerwG 9 B 40.01 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12

    Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht

    Eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes als Verfahrensfehler kommt nur in Betracht, wenn die Würdigung gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 50.08 - juris Rn. 3 und vom 29. Mai 2007 - BVerwG 3 B 91.06 - juris Rn. 3; Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 74 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 280/04
    Der erkennende Senat hat in den Verfahren L 3 KA 472/03, L 3 B 16/04 KA, L 3 KA 156/04, L 3 B 91/06 KA, L 3 B 88/06 KA und L 3 KA 148/06 bereits 10 Befangenheitsanträge des Klägers ablehnend beschieden, die sich teilweise auch gegen die ehrenamtlichen Senatsmitglieder gerichtet haben.
  • BVerwG, 17.06.2008 - 3 B 120.07

    Rechtswidrigkeit der Versagung der Verlängerung einer Erlaubnis nach dem

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweisgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (Beschluss vom 17. September 2007 - BVerwG 8 B 59.07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 29. Mai 2007 - BVerwG 3 B 91.06 - juris Rn. 3).
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